rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten
Hallo liebes Forum,ich habe eine Frage, die mehr juristischer Natur ist, aber ich denke, dass es aufgrund der Sachlage dennoch in dieses Forum passt.Es geht um Folgendes: Ich möchte die unterschiedlichsten Geräte drahtlos steuern können. Dabei möchte ich in einer Bedieneinheit zum Beispiel Tasten oder einen Joystick mittels eines Mikrocontrollers abfragen und die Kommandos und die zugehörigen Parameter über eine Sendeeinheit verschicken.Auf der Empfängerseite sollen die Kommandos wieder decodiert und in Schaltbefehle umgesetzt werden.Es sollten immer 2 Byte direkt nacheinander gesendet werden. Das erste Byte stellt dabei die Befehlsnummer (256 Befehle) und das zweite Byte einen zugehörigen Parameter dar (0 - 255).Es gibt natürlich fertige Sende- und Empfangsmodule, die meines Wissens nach im 433 MHz-Band arbeiten, und die man an eigene Schaltungen anbinden kann. Diese will ich jedoch - unter anderem aus preislichen Gründen - außer Acht lassen.Ich habe mir nun Folgendes überlegt:Bei Pollin gibt es zum Beispiel ein drahtloses Türglocken-Set (Best.Nr.550499) für 9,95 € (Reichweite etwa 30 m). Dieses könnte man doch so modifizieren, dass man statt des Klingeltasters einen Mikrocontroller anschließt, der nicht nur einmal \"auf den Knopf drückt\", sondern ein pulsweitenmoduliertes Signal auf den zugehörigen Kontakt gibt. Auf der Empfängerseite wird die Meldeeinheit, die im Wesentlichen aus einem Audio-Verstärker bestehen dürfte, durch einen Mikrocontroller ersetzt, der das empfangene Signal wieder decodiert. An den Bestandteilen der Schaltung, die mit dem Senden und Empfangen direkt zu tun haben, wird nichts geändert.Jetzt meine Frage:Ist so etwas zulässig? Ich habe ja an der durch den Hersteller qualifizierten Sendeeinheit nichts geändert, sondern nur an der Peripherie.Gruß, SebastianPS: Ich kann mich noch erinnern, kürzlich etwas gelesen zu haben, dass es für Sendeanlagen im 433 MHz-Band eine Bestimmung mit einem maximal zulässigen Tastverhältnis gibt, das in der Größenordnung von 1 % liegt, d.h. innerhalb von z.B. einer Stunde darf das Gerät nur 36 Sekunden lang senden. Das Problem dürfte sich aber softwaretechnisch lösen lassen.
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- rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten - Sebastian, 04.05.2006, 17:25
- rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten - kalledom
, 04.05.2006, 18:22- rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten - Posti
, 05.05.2006, 23:23- rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten - Sebastian, 08.05.2006, 07:54
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, 08.05.2006, 10:10 - rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten - Posti
, 08.05.2006, 18:27
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