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rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten

verfasst von kalledom(R), 04.05.2006, 18:22

Hallo Sebastian,das ist alles sehr dünnes Eis.Wenn Du die Türglocke oder deren Taster veränderst, gelten die von außen aufgeklebten / aufgedruckten Sicherheits-, Abnahme-Zeichen, Zertifikate oder was auch immer nicht mehr, weil sie für das gesamte Gerät gelten und nicht für Teile davon. Es wird ja auch das gesamte Gerät abgenommen und nicht die Einzelteile.Einen Sender im \'Dauerbetrieb\' zu fahren wird die Meßtruppe schnell auf den Plan rufen, weil sich vielleicht jemand oder etwas gestört fühlt, etwas nicht mehr funktioniert oder der Handybetrieb zusammen gebrochen ist :-) Die haben Dich innerhalb weniger Sekunden angepeilt und ausgemacht. Also immer schön kurz wie bei einem Tastendruck senden und dann eine kleine Pause einlegen.Du solltest nicht schlafende Hunde wecken !PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Empfehlung !!!

 

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