| Sebastian 04.05.2006, 17:25 |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
Hallo liebes Forum,ich habe eine Frage, die mehr juristischer Natur ist, aber ich denke, dass es aufgrund der Sachlage dennoch in dieses Forum passt.Es geht um Folgendes: Ich möchte die unterschiedlichsten Geräte drahtlos steuern können. Dabei möchte ich in einer Bedieneinheit zum Beispiel Tasten oder einen Joystick mittels eines Mikrocontrollers abfragen und die Kommandos und die zugehörigen Parameter über eine Sendeeinheit verschicken.Auf der Empfängerseite sollen die Kommandos wieder decodiert und in Schaltbefehle umgesetzt werden.Es sollten immer 2 Byte direkt nacheinander gesendet werden. Das erste Byte stellt dabei die Befehlsnummer (256 Befehle) und das zweite Byte einen zugehörigen Parameter dar (0 - 255).Es gibt natürlich fertige Sende- und Empfangsmodule, die meines Wissens nach im 433 MHz-Band arbeiten, und die man an eigene Schaltungen anbinden kann. Diese will ich jedoch - unter anderem aus preislichen Gründen - außer Acht lassen.Ich habe mir nun Folgendes überlegt:Bei Pollin gibt es zum Beispiel ein drahtloses Türglocken-Set (Best.Nr.550499) für 9,95 € (Reichweite etwa 30 m). Dieses könnte man doch so modifizieren, dass man statt des Klingeltasters einen Mikrocontroller anschließt, der nicht nur einmal \"auf den Knopf drückt\", sondern ein pulsweitenmoduliertes Signal auf den zugehörigen Kontakt gibt. Auf der Empfängerseite wird die Meldeeinheit, die im Wesentlichen aus einem Audio-Verstärker bestehen dürfte, durch einen Mikrocontroller ersetzt, der das empfangene Signal wieder decodiert. An den Bestandteilen der Schaltung, die mit dem Senden und Empfangen direkt zu tun haben, wird nichts geändert.Jetzt meine Frage:Ist so etwas zulässig? Ich habe ja an der durch den Hersteller qualifizierten Sendeeinheit nichts geändert, sondern nur an der Peripherie.Gruß, SebastianPS: Ich kann mich noch erinnern, kürzlich etwas gelesen zu haben, dass es für Sendeanlagen im 433 MHz-Band eine Bestimmung mit einem maximal zulässigen Tastverhältnis gibt, das in der Größenordnung von 1 % liegt, d.h. innerhalb von z.B. einer Stunde darf das Gerät nur 36 Sekunden lang senden. Das Problem dürfte sich aber softwaretechnisch lösen lassen. |
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| kalledom 04.05.2006, 18:22 @ Sebastian |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
Hallo Sebastian,das ist alles sehr dünnes Eis.Wenn Du die Türglocke oder deren Taster veränderst, gelten die von außen aufgeklebten / aufgedruckten Sicherheits-, Abnahme-Zeichen, Zertifikate oder was auch immer nicht mehr, weil sie für das gesamte Gerät gelten und nicht für Teile davon. Es wird ja auch das gesamte Gerät abgenommen und nicht die Einzelteile.Einen Sender im \'Dauerbetrieb\' zu fahren wird die Meßtruppe schnell auf den Plan rufen, weil sich vielleicht jemand oder etwas gestört fühlt, etwas nicht mehr funktioniert oder der Handybetrieb zusammen gebrochen ist |
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| Posti 05.05.2006, 23:23 @ kalledom |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
HiÜber welche Entfernungen möchtest Du Senden, und besteht ggf. Sichtkontakt?Dann könntest Du das Ganze auf IR aufbauen.MfGPosti |
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| Sebastian 08.05.2006, 07:54 @ Posti |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
» Hi» » Über welche Entfernungen möchtest Du Senden, und besteht ggf.» Sichtkontakt?» Dann könntest Du das Ganze auf IR aufbauen.» Hi,Infrarot hab\' ich mir zwar auch schon überlegt, aber die Geschichte sollte nach Möglichkeit auch durch Hauswände senden können, wie z.B. bei Außenfühlern von diesen elektronischen Wetterstationen, wo dann Temperatur und relative Luftfeuchte an die Inneneinheit gesendet werden.Ich denke aber auch an so Anwendungen wie einen Roboter, der sich z.T. autonom im Garten bewegen kann, und wenn der hinter Bäumen/Sträuchern verschwindet, ist Sichtkontakt auch nicht ständig gegeben.Dazu würde passen, dass die Reichweite für das eine Teil, was ich im Pollin-Katalog gesehen habe, mit 80 Metern angegeben wird - das würde für einen Garten der Größe von 20 ar auf jeden Fall ausreichen. |
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| kalledom 08.05.2006, 10:10 @ Sebastian |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
Besorge Dir einen Sender und Empfänger für einen genehmigten Frequenzbereich, wenn es genügt einen Türgong, betreibe es nicht im Dauerbetrieb (sonst bekommt der Nachbar seine Garage nicht mehr auf), aber hänge es nicht an die große Glocke mit irgendwelchen Rechtsfragen. Wir stehen alle mit einem Bein im Knast, je nachdem was wir sagen oder nicht sagen, tun oder nicht tun, wo wir zu einem bestimmten Zeitpunkt sind oder nicht sind. Es wird sich schon jemand finden, der es ausschlachtet und Opfer zum Täter macht.Such mal hier im Forum nach \'Türgong\', da wirst Du bestimmt fündig. |
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| Posti 08.05.2006, 18:27 @ Sebastian |
rechtliche Situation bei der Modifikation von HF-Geräten |
Hi» ... wie z.B. bei» Außenfühlern von diesen elektronischen Wetterstationen, wo dann Temperatur» und relative Luftfeuchte an die Inneneinheit gesendet werden.Das klingt doch schon recht brauchbar *denk*.Diese Wetterstation wird die Daten doch wohl auch öfter senden, als nur alle paar Stunden (denke gerade an nen Außenthermometer, nur eben mit mehr Anzeigen und eben Funk).Das müsste doch auch laufend funken, oder?Vll könnte man genau so eine Sender-Empfänger Kombination nutzen?!?Wenn diese Station dann noch ne Art ID mitsendet, also daß sie nicht die Daten des Nachbarn anzeigt (ok ok, bei dem ist das gleiche Wetter ... geht ums Prinzip :)) könnte man vll die zu sendenden Daten vorgeben und auf der Gegenseite auswerten.Nur so \'ne IdeeMfGPosti |
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Mix-Ansicht
Die haben Dich innerhalb weniger Sekunden angepeilt und ausgemacht. Also immer schön kurz wie bei einem Tastendruck senden und dann eine kleine Pause einlegen.Du solltest nicht schlafende Hunde wecken !PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Empfehlung !!!